Schutzkonzept

Was ist ein Schutzkonzept?

Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor Gewalt schützen zu können, muss man wissen WIE. Die Offene Jugendarbeit Götzis möchte sichere Räume für Mädchen und Jungen schaffen. Gerade Einrichtungen oder Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit müssen wissen, wie wirksamer Gewaltschutz umgesetzt werden kann.

Mit dem Schutzkonzept der OJAG, dass sich an der Vorlage der bOJA orientiert, erhalten Jugendarbeiter:innen, Jugendliche, Partner:innen und Fördergeber:innen der Offenen Jugendarbeit Götzis gültige Definitionen von Gewalt und erfahren, welche präventiven Schritte zur Gewaltprävention in der Offenen Jugendarbeit Götzis getroffen wurden und auch welche konkreten Standards und Handlungsanleitungen in der Begleitung und Betreuung Jugendlicher angewendet werden.


bOJA hat zusätzlich ein Erklärvideo entwickelt, das einerseits die Hintergründe für die Notwendigkeit eines solchen Schutzkonzepts erläutert, sowie es andererseits Tipps zur Umsetzung in einer Einrichtung der Offenen Jugendarbeit gibt.

Alle Mitarbeiter:innen der Offenen Jugendarbeit Götzis sind verpflichtet, den Verhaltenskodex bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis zu unterzeichnen. Sie bekennen sich dazu, das Schutzkonzept der Offenen Jugendarbeit Götzis zu befolgen.

Das Schutzkonzept wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen innerhalb des Settings der Offenen Jugendarbeit Götzis geachtet werden und sie vor jeglichen Formen von Gewalt geschützt sind. Die ausgearbeiteten Standards dienen zum einen der Sensibilisierung der Beschäftigten, zum anderen bieten sie Orientierung im Hinblick auf gemeinsame Grundwerte und Verhaltensrichtlinien und sind Leitlinien, wie die Beschäftigten im Verdachtsfall vorgehen.


Madlen Behrle, MA
Schutzbeauftragte

Die Offene Jugendarbeit Götzis beauftragt eine
Ansprechperson, die die Rolle einer
Schutzbeauftragten übernehmen. Zentrale Aufgaben der Schutzbeauftragten sind:
• Begleitung und Sicherstellung der Umsetzung des Schutzkonzepts
• Durchführung der Risikoanalyse/n
• Monitoring und jährlicher interner Bericht an die Leitung/Geschäftsführung
bzw. in den Mitgliederversammlungen
• Ansprechperson bei Verdachtsfällen sowie Betreuung und Krisenmanagement
• Schnittstelle zu Leitung und externen
Einrichtungen

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